Sachverhalt:
Das
Personal des Dorfgemeinschaftshauses hat am Dienstag, den 22.06.21 einen
Wasserschaden im Kellergeschoss festgestellt. Umgehend wurde die bestehende
Wasserleitung stillgelegt, um den Schaden zu minimieren und die Leckagestelle
orten zu können. Durch die VG-Werke
wurde ein Provisorium geschaffen. Die prov. Wasserversorgung erfolgt vom
Kindergarten, dessen Wasserleitung an die Hauptleitung in der Schulstraße
angeschlossen ist. Die Wasserversorgung des Dorfgemeinschaftshauses erfolgt
über die Kaiserstraße.
D.h.
die Gebäude werden von zwei voneinander unabhängigen Wassernetzen versorgt.
Die
VG-Werke schlagen vor, eine Verbindungsleitung mit einem Wasserschieber zu
verlegen, um im Falle eines weiteren Rohrbruchs die Grundversorgung beider Gebäude
zu gewährleisten, indem man mittels eines Schiebers beide Gebäude an die
intakte Leitung anschließt.
Die
Reparaturkosten der beschädigten Wasserleitung übernehmen die VG-Werke. Die
Kosten für die Neuverlegung einer Verbindungsleitung in Höhe von ca.3.000,-- €
netto
trägt die Ortsgemeinde Kindsbach. Die Verlegung ist nicht zwingend erforderlich, bietet allerdings eine hohe Flexibilität.
Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Bauausschuss möge darüber beraten und entscheiden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle: 5735-523130
in Höhe von: ca.3.570,-- € brutto
ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: