Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 12 /21
Baustelle: Kiefernstraße 11, 66849 Landstuhl
Projekt: Errichtung
eines Einfamilienwohnhauses, Grundstücksteilung
Baugeb. gem. BauNV WA Plan-Nr.
1585/34
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan........ Wohngebäude......Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Das Baugesuch wurde in der Bauausschusssitzung der Stadt Landstuhl am 13.04.21 behandelt und abgelehnt.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist nach eingehender Prüfung der Rechtslage zu der Auffassung gelangt, dass das beantragte Vorhaben bzgl. der Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksgrenze, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen wird. Insofern beabsichtigt die Kreisverwaltung unter der Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens das von der Stadt Landstuhl verweigerte Einvernehmen gem. §71 LBauO zu ersetzen (siehe Schreiben v. 02.06.2021 im Anhang)
Gemäß § 71 Abs. 3 Satz 2 LBauO gibt die UBA der Stadt Landstuhl Gelegenheit, die Angelegenheit nochmals im Stadtgremium zu behandeln und das Ergebnis der UBA mitzuteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss möge darüber beraten und entscheiden.