Umnutzung ehemaliges katholisches Pfarrhaus in ein Provisorium als Nutzung zur Kindertagesstätte

Betreff
Umnutzung ehemaliges katholisches Pfarrhaus in ein Provisorium als Nutzung zur Kindertagesstätte
Vorlage
TRI/144/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 25/21

 

Baustelle:     Hauptstraße, 67705 Trippstadt

 

Projekt:         Umnutzung ehemaliges katholisches Pfarrhaus in ein Provisorium als Nutzung zur Kindertagesstätte

 

Baugeb. gem. BauNV  Sondergebiet  Plan-Nr. 269/6

 

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

 

            § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei

                                                                                                                      

            § 30 BauGB sonstige Vorhaben

 

             § 34 BauGB Ortsbereich

 

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

 

             § 35 BauGB Außenbereich

 

             Einwände keine       

    

 

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.

 

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Planung und Umwelt möge vorberaten und für die abschließende Beschlussfassung im Gemeinderat einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss fassen.

Der Gemeinderat möge auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses den abschließenden Beschluss fassen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein