Sachverhalt:
Im Wald der Ortsgemeinde Schopp können Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden, die dann in das Ökokonto des Kreises
einfließen können. In der Folge können diese Maßnahmen jeweils ausgebucht
werden, wenn Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in der Region benötigt werden.
Dies gilt selbstverständlich auch für Eingriffe in der Ortsgemeinde Schopp. Die
Maßnahmen werden dann aus dem Ökokonto bzw. vom Eingreifer übernommen
Frau Dr. Fenkner-Gies vom Forstamt Kaiserslautern oder ein Vertreter wird die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemeinderatssitzung erläutern.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat möge der Durchführung der dargestellten Maßnahmen und der Einbuchung in das Ökokonto zustimmen.