Finanzierung der Feld- und Wirtschaftswege

Betreff
Finanzierung der Feld- und Wirtschaftswege
Vorlage
OAB/139/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren wurde die Unterhaltung der Feld- und Wirtschaftswege der Ortsgemeinde Oberarnbach durch die Einnahmen aus den Gestattungs- und Wegeentgelten finanziert. Die Aufsichtsbehörde hat vor kurzem moniert, dass die Gestattungs- und Wegeverträge ohne Zweckbindung abgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus den Verträgen nicht zweckgebunden sind und ein Fehlbetrag entsteht.

 

Übersicht Einnahmen und Ausgaben aus dem Produkt 5559

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben –Fehlbetrag

Differenz

2016

8.095,22

818,44

7.276,78

2017

8.767,94

1.872,15

6.895,79

2018

8:095,22

957,04

7.138,18

2019

15.991,98

3.122,79

12.869,19

2020

8.917,94

1.902,96

7.014,98

 

 

Um den Fehlbetrag auszugleichen hat die Gemeinde Oberarnbach verschiedene Möglichkeiten:

 

- Die Jagdgenossenschaft beteiligt sich an den Ausgaben

- Die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen für die Feld- und Wirtschaftswege

- Die Gestattungs- und Wegeverträge werden in Absprache mit den Gestattungsnehmern
  geändert, so dass die Einnahmen zweckgebunden zu verwenden sind.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat möge über die Finanzierung der Feld- u. Wirtschaftswege beraten. Ein Beschluss, sollte jedoch noch nicht erfolgen, da die Gespräche mit der Jagdgenossenschaft noch nicht geführt wurden und dadurch noch nicht alle Finanzierungsmöglichkeiten bekannt sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: