Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde die Unterhaltung der Feld- und Wirtschaftswege der Ortsgemeinde Oberarnbach durch die Einnahmen aus den Gestattungs- und Wegeentgelten finanziert. Die Aufsichtsbehörde hat vor kurzem moniert, dass die Gestattungs- und Wegeverträge ohne Zweckbindung abgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus den Verträgen nicht zweckgebunden sind und ein Fehlbetrag entsteht.
Übersicht Einnahmen und Ausgaben aus dem Produkt 5559
Haushaltsjahr |
Einnahmen |
Ausgaben –Fehlbetrag |
Differenz |
2016 |
8.095,22 |
818,44 |
7.276,78 |
2017 |
8.767,94 |
1.872,15 |
6.895,79 |
2018 |
8:095,22 |
957,04 |
7.138,18 |
2019 |
15.991,98 |
3.122,79 |
12.869,19 |
2020 |
8.917,94 |
1.902,96 |
7.014,98 |
Um den Fehlbetrag auszugleichen hat die Gemeinde Oberarnbach verschiedene Möglichkeiten:
- Die Jagdgenossenschaft beteiligt sich an den Ausgaben
- Die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen für die Feld- und Wirtschaftswege
- Die Gestattungs- und Wegeverträge werden in Absprache mit
den Gestattungsnehmern
geändert, so dass die Einnahmen
zweckgebunden zu verwenden sind.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat möge über die Finanzierung der Feld- u. Wirtschaftswege beraten. Ein Beschluss, sollte jedoch noch nicht erfolgen, da die Gespräche mit der Jagdgenossenschaft noch nicht geführt wurden und dadurch noch nicht alle Finanzierungsmöglichkeiten bekannt sind.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: