Bauantrag_Fassadenänderung_Ludwigstraße

Betreff
Bauantrag_Fassadenänderung_Ludwigstraße
Vorlage
LS/196/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr:   62 /20

Baustelle:     Ludwigstraße 2, 66849 Landstuhl

Projekt:         Fassadenänderung

Baugeb. gem. BauNV MI  Plan-Nr. 524/2

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

             § 30 BauGB Bebauungsplan...... Wohngebäude...... Genehmigungsfrei                                                                                                                      

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine

 

Die Planung (bezogen auf die Fassadenänderung) sah ursprünglich nur die Vergrößerung der Fenster im EG vor.

Das Einvernehmen wurde am 21.01.2021 erteilt, aber ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die Klappläden im EG und OG gemäß d. Stellungnahme v. Büro Stadtgespräch wieder angebracht werden.

 

Es wurde eine überarbeitete Planung eingereicht, d.h. Klappläden nur im 1.OG, Fenstervergrößerung und Fassadenbeleuchtung im EG. Das Bauvorhaben wurde am 13.04.21 erneut im BA Landstuhl behandelt (unter Berücksichtigung der Stellungnahme von Denkmalbehörde, Frau Diederich und Büro Stadtgespräch). Das Einvernehmen wurde mehrheitlich abgelehnt (Forderung: zusätzlich Klappläden und Wienersprossen im EG).

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist nach eingehender Prüfung der Rechtslage zu der Auffassung gelangt, dass das beantragte Vorhaben zulässig ist und beabsichtigt somit unter der Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens das von der Stadt Landstuhl verweigerte Einvernehmen gem. §71 LBauO zu ersetzen (siehe Schreiben v. 01.06.2021 im Anhang)

 

Gemäß § 71 Abs. 3 Satz 2 LBauO gibt die UBA der Stadt Landstuhl Gelegenheit, die Angelegenheit nochmals im Stadtgremium zu behandeln und das Ergebnis der UBA mitzuteilen.

 

Zusätzlich hat das Büro Stadtgespräch im Zusammenhang mit der Stadtsanierung seine Stellungnahme der überarbeiteten Planung nochmalig angepasst und der Bauabteilung vorgelegt, siehe Anhang „Stellungnahme Büro Stadtgespräch, Revision 3, Stand 11.06.2021“.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.