Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 23/21
Baustelle:
Landauerweg, 67705 Trippstadt
Projekt: Errichtung eines Nebengebäudes
Baugeb.
gem. BauNV WA Plan-Nr. 97/10
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude............. Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Durch die Errichtung
eines Nebengebäudes zusätzlich zu der bereits bestehenden Garage wird das
zulässige Maß einer Grenzbebauung überschritten. Es handelt sich hierbei jedoch
um eine bauordnungsrechtliche Vorschrift im Zuständigkeitsbereich der Unteren
Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Das Einvernehmen der
Ortsgemeinde kann somit dennoch erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein