Sachverhalt:
In der Sitzung am 19.11.2020
fasste der Verbandsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur o. g. Teiländerung
des Flächennutzungsplans (FNP). Ebenso beschlossen wurden die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der Unterlagen (§ 3
Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2
BauGB). Diese erste, nicht förmliche Beteiligungsstufe im Verfahren wurde gemeinsam
und inhaltsgleich mit dem parallelen Bauleitplanverfahren der Sickingenstadt
Landstuhl zur Aufstellung des notwendigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans
(BPl) ordnungsgemäß durchgeführt.
Alle im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligungsstufe eingereichten Stellungnahmen – Anregungen, Einwände, Bedenken
– wurden vom beauftragten Fachbüro Gutschker & Dongus ordnungsgemäß
erfasst, auf die Vereinbarkeit mit dem Planvorhaben geprüft und entsprechend
bewertet. Als Ergebnis dieses sogenannten Abwägungsverfahrens wurde eine
Beschlussvorlage zur Abwägung erarbeitet und der Verwaltung vorgelegt. Nach
Prüfung durch die Verwaltung erhalten Sie in der Anlage den Abwägungsvorschlag
(auch Synopse genannt), der alle Stellungnahmen mit Ausführungen zum Vorhaben
beinhaltet, zur Kenntnisnahme und Entscheidung.
Systematisch finden Sie im
Abwägungsvorschlag auf der linken Seite die stellungnehmende Einrichtung mit
Ordnungsnummer, den Inhalt der Stellungnahme und jeweils auf der rechten Seite
die Auswirkungen und Relevanz dieser auf die Planung, ggf. auch die
Notwendigkeit von Nachbesserungen. Einen abschließenden Abwägungsvorschlag
finden Sie jeweils in der Zeile unterhalb der Stellungnahmen.
Vereinfacht zusammengefasst
gingen zwar zahlreiche Stellungnahmen ein, welche jedoch meist Hinweise zur
Bauausführung oder auf einzuhaltende Abstandsflächen beinhalteten. Die
überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen bezog sich demnach auf das
Bebauungsplanverfahren. Ablehnende Stellungnahmen sowie Stellungnahmen der
Bürger gingen in dieser Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1
BauGB nicht ein.
In zahlreichen Abstimmungs- und
Verhandlungsgesprächen konnte die Planung dahingehend abgestimmt werden, dass
durch geringfügige Anpassungen der Planung (v.a.
Anpassung
der Baugrenze im Bebauungsplan), eine Vereinbarkeit mit den Hinweisen der
Stellungnahmen erreicht wird. Die entsprechend dem Abwägungsvorschlag der
Synopse angepasste und aktualisierte Planung (Teiländerung Flächennutzungsplan,
Begründung,
Umweltbericht, Abwägung/Synopse) erhalten
Sie in der Anlage.
Beschlussvorschlag:
Notwendig ist die Fassung
folgender Beschlüsse:
1.
Der Abwägung wird entsprechend dem vorgelegten Beschlussvorschlag (Synopse)
ausdrücklich zugestimmt (Abwägungsbeschluss, § 2 Abs. 3 BauGB).
2.
Auf Grundlage des gefassten Abwägungsbeschlusses wird die Planung entsprechend
den aktualisierten Planungsunterlagen (s. Anlage) angenommen.
3.
Auf der Grundlage der geänderten Planungsunterlagen erfolgt die Weiterführung
des Bauleitplanverfahrens zur Teiländerung des FNP. Vorbehaltlich einer
analogen Beschlussfassung der Sickingenstadt Landstuhl im Parallelverfahren zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Am
Fleischackerloch“ erfolgen die weiteren Verfahrensschritte gemeinsam.
4. Schnellstmöglich soll die zweite, förmliche Beteiligungsstufe im Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, konkret: > Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen für die Dauer eines Monats (§ 3 Abs. 2 BauGB) > Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinden (§ 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB).
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss möge vorberaten und für die abschließende Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat entsprechende Empfehlungsbeschlüsse fassen.
Der Verbandsgemeinderat möge auf der Grundlage der Empfehlungen des Hauptausschusses die abschließenden Beschlüsse fassen.