Flächennutzungsplan Teiländerung "Solarpark am Fleischackerloch"; Abwägungsbeschluss nach vorzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Annahmeschluss und Weiterführung des Verfahrens

Betreff
Flächennutzungsplan Teiländerung "Solarpark am Fleischackerloch"; Abwägungsbeschluss nach vorzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Annahmeschluss und Weiterführung des Verfahrens
Vorlage
VG/745/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung am 19.11.2020 fasste der Verbandsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur o. g. Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP). Ebenso beschlossen wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der Unterlagen (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB). Diese erste, nicht förmliche Beteiligungsstufe im Verfahren wurde gemeinsam und inhaltsgleich mit dem parallelen Bauleitplanverfahren der Sickingenstadt Landstuhl zur Aufstellung des notwendigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans (BPl) ordnungsgemäß durchgeführt.

 

Alle im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsstufe eingereichten Stellungnahmen – Anregungen, Einwände, Bedenken – wurden vom beauftragten Fachbüro Gutschker & Dongus ordnungsgemäß erfasst, auf die Vereinbarkeit mit dem Planvorhaben geprüft und entsprechend bewertet. Als Ergebnis dieses sogenannten Abwägungsverfahrens wurde eine Beschlussvorlage zur Abwägung erarbeitet und der Verwaltung vorgelegt. Nach Prüfung durch die Verwaltung erhalten Sie in der Anlage den Abwägungsvorschlag (auch Synopse genannt), der alle Stellungnahmen mit Ausführungen zum Vorhaben beinhaltet, zur Kenntnisnahme und Entscheidung.

 

Systematisch finden Sie im Abwägungsvorschlag auf der linken Seite die stellungnehmende Einrichtung mit Ordnungsnummer, den Inhalt der Stellungnahme und jeweils auf der rechten Seite die Auswirkungen und Relevanz dieser auf die Planung, ggf. auch die Notwendigkeit von Nachbesserungen. Einen abschließenden Abwägungsvorschlag finden Sie jeweils in der Zeile unterhalb der Stellungnahmen.

Vereinfacht zusammengefasst gingen zwar zahlreiche Stellungnahmen ein, welche jedoch meist Hinweise zur Bauausführung oder auf einzuhaltende Abstandsflächen beinhalteten. Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen bezog sich demnach auf das Bebauungsplanverfahren. Ablehnende Stellungnahmen sowie Stellungnahmen der Bürger gingen in dieser Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB nicht ein.

In zahlreichen Abstimmungs- und Verhandlungsgesprächen konnte die Planung dahingehend abgestimmt werden, dass durch geringfügige Anpassungen der Planung (v.a.

Anpassung der Baugrenze im Bebauungsplan), eine Vereinbarkeit mit den Hinweisen der Stellungnahmen erreicht wird. Die entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Synopse angepasste und aktualisierte Planung (Teiländerung Flächennutzungsplan, Begründung, Umweltbericht, Abwägung/Synopse) erhalten Sie in der Anlage.

 

Beschlussvorschlag:

Notwendig ist die Fassung folgender Beschlüsse:

1. Der Abwägung wird entsprechend dem vorgelegten Beschlussvorschlag (Synopse) ausdrücklich zugestimmt (Abwägungsbeschluss, § 2 Abs. 3 BauGB).

2. Auf Grundlage des gefassten Abwägungsbeschlusses wird die Planung entsprechend den aktualisierten Planungsunterlagen (s. Anlage) angenommen.

3. Auf der Grundlage der geänderten Planungsunterlagen erfolgt die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zur Teiländerung des FNP. Vorbehaltlich einer analogen Beschlussfassung der Sickingenstadt Landstuhl im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Am Fleischackerloch“ erfolgen die weiteren Verfahrensschritte gemeinsam.

4. Schnellstmöglich soll die zweite, förmliche Beteiligungsstufe im Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, konkret: > Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen für die Dauer eines Monats (§ 3 Abs. 2 BauGB) > Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinden (§ 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB). 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss möge vorberaten und für die abschließende Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat entsprechende Empfehlungsbeschlüsse fassen.

 

Der Verbandsgemeinderat möge auf der Grundlage der Empfehlungen des Hauptausschusses die abschließenden Beschlüsse fassen.