Sachverhalt:
In der beigefügten Haushaltsgenehmigung 2021 hat die Kommunalaufsicht zur Haushaltskonsolidierung der Sickingenstadt aufgegeben, Verbesserungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 50.000 € zu erzielen.
Die Kommunalaufsicht überlässt es der Sickingenstadt, die Ergebnisverbesserung im Bereich der freiwilligen Aufwendungen oder durch rechtlich zulässige Erträge oder auch an anderer Stelle zu erreichen.
Im Produkt 5735 – Stadthalle Landstuhl – ist die Einstellung eines City-Managers mit Personalkosten in Höhe von 92.510 € veranschlagt. Da die Stelle bis 31.07. nicht besetzt sein wird, ist hier bereits eine Einsparung in Höhe von 53.964 € eingetreten.
Auch an anderer Stelle sind ggf. noch Einsparungen möglich.
Das Budgetrecht liegt beim Stadtrat.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss möge darüber beraten und dem Stadtrat eine Empfehlung aussprechen.
Der Stadtrat möge darüber beraten und beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: