Anschaffung Kassenautomat Verwaltungsgebäude Kaiserstraße_Auftragsvergabe

Betreff
Anschaffung Kassenautomat Verwaltungsgebäude Kaiserstraße_Auftragsvergabe
Vorlage
VG/742/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verbandsgemeinde hat bereits seit 01.07.2019 einen Kassenautomaten der Firma Hess Cash Systems im Verwaltungsgebäude in der Bahnstraße im Einsatz. Die Erfahrungen mit dem Automaten sind bislang sehr positiv, das Gerät ist fehlerunanfällig.

 

Die Kassiererin am Kassenschalter im Verwaltungsgebäude in der Kaiserstraße geht zum 31.08.2021 in den verdienten Ruhestand, sodass wir aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem vorhandenen Automaten die Vollzeitstelle nicht mehr besetzen und stattdessen einen zweiten Automaten anschaffen möchten. Der Kassenautomat soll gegenüber dem Kassenschalter im Erdgeschoss platziert werden, damit er vom Kassenschalter aus eingesehen werden kann.

 

Aufgrund des Wegfalls der Vollzeitstelle spart die Verbandsgemeinde jährlich einen hohen fünfstelligen Betrag ein, weshalb die Kommunalaufsicht in der Haushaltsgenehmigung 2021 die Anschaffung eines zweiten Automaten wohlwollend genehmigt hat.

 

Aufgrund der Covid-19 Pandemie gilt momentan eine Wertgrenze für freihändige Vergaben in Höhe von 100.000 €. Der Kassenautomat muss demnach nicht ausgeschrieben, sondern kann freihändig vergeben werden.

 

Für die freihändige Vergabe sind normalerweise 3 Vergleichsangebote notwendig. In Absprache mit der Vergabemanagerin, Frau Schäfer, wurde jedoch ein Vergabevermerk erstellt, der ausführlich begründet, warum keine weiteren Angebote eingeholt wurden.

 

Nachfolgend ein Auszug aus dem Vergabevermerk:

 

Die Anschaffung eines weiteren baugleichen Kassenautomaten von der Firma Hess Cash Systems GmbH hat folgende funktionelle, administrative und kostentechnische Vorteile:

 

·         Es muss kein neuer Server für die Software angeschafft werden, der neue Kassenautomat kann auf dem vorhandenen Server mitlaufen.

·         Die beiden Kassenautomaten können miteinander verbunden werden und gemeinsam vom Kassenverwalter administriert werden.

·         Die vorhandene Administriersoftware muss nicht neu erworben, sondern kann für beide Automaten gleichzeitig verwendet werden, dadurch hat der Kassenverwalter beide Automaten zeitgleich im Blick

·         Sämtliche Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindekasse haben bereits eine technische Funktionsschulung, für das Öffnen, Leeren, Befüllen und der Behebung von Funktionsstörungen erhalten

·         Das Druckerpapier für die Quittungen kann in größeren Mengen kostengünstiger bestellt und in beiden Automaten verwendet werden

 

Folgende Punkte entfallen bei dem vorliegenden Angebot für einen zweiten Kassen-automaten der Firma Hess Cash Systems:

 

·         Grundversion Hess Multipay Zahlungssystem

·         Software Auswertung und Statistik

·         Modul Management Console für die Administration

·         Integration Kundenlogo im grafischen Design auf dem Touch Bildschirm und der ausgegebenen Quittung

·         Kosten für die Layouterstellung zur Bedruckung der Kassenkarten

·         Vertrag für die TSE (=technische Sicherheitseinrichtung), da der zweite Automat in den bereits bestehenden Vertrag ohne Mehrkosten aufgenommen werden kann

·         Der zweite Automat kann in den bestehenden Softwarepflegevertrag aufgenommen werden

·         Der zweite Automat kann in den bestehenden Hardwarewartungsvertrag aufgenommen werden

·         Die Kosten für die Schulung halbieren sich, da alle Mitarbeiterinnen der VG-Kasse keinerlei Schulung mehr benötigen. Lediglich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilungen im Verwaltungsgebäude in der Kaiserstraße benötigen noch eine Schulung.

Alle aufgeführten Punkte wären in einem Angebot eines weiteren Anbieters vorhanden und würden die Kosten um ein Vielfaches erhöhen!

 

 

Die Firma Hess Cash Systems hat uns ein Angebot in Höhe von 40.755,06 € unterbreitet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss möge dem Ankauf eines Kassenautomaten von der Firma Hess Cash Systems GmbH in Höhe von 40.755,06 € zustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

                                  

bei Buchungsstelle:  1162 – 082900 – 11622101 – 785710            

 

in Höhe von: 50.000,00 €