Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

Betreff
Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
Vorlage
LD/073/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Mandat des gewählten Bewerbers zum Gemeinderat Linden, Herr Christian Bold, ist automatisch durch den Wegzug aus der Ortsgemeinde Linden zum 15.03.2021 beendet.

 

Als Nachrücker wurde Herr Jürgen Wiehn berufen, welcher das Amt angenommen hat.

 

Frau Ortsbürgermeisterin Nicole Meier verpflichtet gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO das Ratsmitglied, Herr Jürgen Wiehn, in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde Linden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

 

Das Ratsmitglied wird auf seine Rechte und Pflichten hingewiesen, die sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (VV Nr. 2 zu § 30 GemO) ergeben. Das Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz wird ausgehändigt.