Sachverhalt:
Im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau plant die Stadt Landstuhl zur
Herstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Struktur und zur Stärkung der
Innenstadt umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen beginnend im
Kreuzungsbereich L363/Saarbrücker Str., über die Kaiserstraße bis zum
Kreuzungsbereich Hauptstraße/Kaiserstraße. Die Verbandsgemeindewerke unterhält
in diesem Ausbaubereich die Schmutz- Misch- und Regenwasserkanalinfrastruktur
und die Trinkwasserinfrastruktur.
Im Bereich Saarbrücker Straße und Bahnstraße besteht die Notwendigkeit
der Neu- bzw. Umlegung der Schmutz- Misch- und Regenwasserkanalinfrastruktur in
offener Bauweise.
Die Kanalbaumaßnahmen in der Bahnstraße, vom Kreuzungsbereich
Saarbrücker Straße bis voraussichtlich in Höhe Bahnhof Landstuhl, soll in
Abstimmung mit der Stadt Landstuhl, dem LBM und der ADD, vor Beginn der
Arbeiten in der Kaiserstraße abgeschlossen sein und ohne Integration der
Maßnahmen Stadtumbau Landstuhl von den Werken und dem LBM durchgeführt werden.
Daher ist der vorzeitige Planungsbeginn seitens der Werke notwendig. Die
Ausführung wird, in Absprache mit dem LBM, im Jahr 2022 erfolgen.
Die Ingenieurleistungen zur Ausführung des oben genannten Bauvorhabens
wurde nach Teil 3, Abschnitt 3, § 41 ff HOAI bei drei Ingenieurbüros angefragt.
Aufgrund weiterer notwendiger Vorgespräche mit den Ingenieurbüros über die
genaue Festlegung, der zu erbringenden Leistungen, sind noch keine Angebote
eingegangen. Finanziert werden sollen die Planungsleistungen durch die
Verschiebung der Maßnahmen „Überdachung Schlammlagerplatz und Sanierung der
Schlammpresse“ ins nächste Jahr.
Beschlussvorschlag:
Die Werkleitung empfiehlt dem Werksausschuss den Verbandsgemeinderat
mit der Auftragsvergabe der Planungsleistungen an den gesamtgünstigsten Bieter
zu ermächtigen.