Grundsatzbeschluss über die Vergabe der Planungsleistungen zum Bauprojekt Neuverlegung eines Schmutz- und Regenwasserkanals in der Bahnstraße Landstuhl.

Betreff
Grundsatzbeschluss über die Vergabe der Planungsleistungen zum Bauprojekt Neuverlegung eines Schmutz- und Regenwasserkanals in der Bahnstraße Landstuhl.
Vorlage
VG/736/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau plant die Stadt Landstuhl zur Herstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Struktur und zur Stärkung der Innenstadt umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen beginnend im Kreuzungsbereich L363/Saarbrücker Str., über die Kaiserstraße bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße/Kaiserstraße. Die Verbandsgemeindewerke unterhält in diesem Ausbaubereich die Schmutz- Misch- und Regenwasserkanalinfrastruktur und die Trinkwasserinfrastruktur.

Im Bereich Saarbrücker Straße und Bahnstraße besteht die Notwendigkeit der Neu- bzw. Umlegung der Schmutz- Misch- und Regenwasserkanalinfrastruktur in offener Bauweise.

Die Kanalbaumaßnahmen in der Bahnstraße, vom Kreuzungsbereich Saarbrücker Straße bis voraussichtlich in Höhe Bahnhof Landstuhl, soll in Abstimmung mit der Stadt Landstuhl, dem LBM und der ADD, vor Beginn der Arbeiten in der Kaiserstraße abgeschlossen sein und ohne Integration der Maßnahmen Stadtumbau Landstuhl von den Werken und dem LBM durchgeführt werden. Daher ist der vorzeitige Planungsbeginn seitens der Werke notwendig. Die Ausführung wird, in Absprache mit dem LBM, im Jahr 2022 erfolgen.

Die Ingenieurleistungen zur Ausführung des oben genannten Bauvorhabens wurde nach Teil 3, Abschnitt 3, § 41 ff HOAI bei drei Ingenieurbüros angefragt. Aufgrund weiterer notwendiger Vorgespräche mit den Ingenieurbüros über die genaue Festlegung, der zu erbringenden Leistungen, sind noch keine Angebote eingegangen. Finanziert werden sollen die Planungsleistungen durch die Verschiebung der Maßnahmen „Überdachung Schlammlagerplatz und Sanierung der Schlammpresse“ ins nächste Jahr.

 

Beschlussvorschlag:

Die Werkleitung empfiehlt dem Werksausschuss den Verbandsgemeinderat mit der Auftragsvergabe der Planungsleistungen an den gesamtgünstigsten Bieter zu ermächtigen.