Sachverhalt:
Im Rahmen des
Förderprogramms wurden nach der Gestaltungssatzung für Werbeanlagen, der
Gestaltungsfibel auch das Verkehrskonzept auf den Weg gebracht.
Nunmehr ist es nach
verschiedenen Terminen mit der ADD, der Kreisverwaltung etc. erforderlich,
darauf aufbauend, eine weiterführende, rechtsverbindliche Gestaltungssatzung
für den Erhalt und die Gestaltung der stadtbildprägenden Bausubstanz auf den
Weg zu bringen.
Hierzu liegt ein
Angebot des Büros Stadtgespräch in Höhe von 7.301,- Euro brutto vor.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
möge die Vergabe zur Erstellung der Gestaltungssatzung an das Büro
„Stadtgespräch“ beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle: 5110.562550
in Höhe von: 76.601,28 €