Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Sickingenstadt Landstuhl soll wie folgt geändert werden:
§ 7
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrates
sowie der Ausschüsse
§ 7 Abs.2 Nr. a) wird wie folgt geändert:
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form
a) eines Sitzungsgeldes von 25,00 Euro je Sitzung und je Umlaufverfahren
gemäß § 35
Abs. 3 GemO.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Sickingenstadt Landstuhl zu beschließen.
Der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl beschließt wie empfohlen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: