Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

Betreff
Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
Vorlage
TRI/130/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ratsmitglied, Frau Isolde Amberger, hat ihr Mandat zum 03.03.2021 niedergelegt.

 

Als Nachrücker wurde Herr Marc Geiser berufen, welcher das Amt mit Erklärung vom 20.03.2021 angenommen hat.

 

Herr Ortsbürgermeister Jens Specht verpflichtet gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO das Ratsmitglied, Herr Marc Geiser, in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde Trippstadt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

 

Das Ratsmitglied wird auf seine Rechte und Pflichten hingewiesen, die sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Absatz 1 GemO (VV Nr. 2 zu § 30 GemO) ergeben. Das

Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz 2019 wird ausgehändigt.