Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Mittelbrunn erhebt seit 2015 Feldwegebeiträge in Höhe von 0,12 €/Ar . Der Feldwegebeitrag setzte sich wie folgt zusammen:
- Die Jagdgenossenschaft zahlt einen jährlichen Beitrag an die Ortsgemeinde Mittelbrunn. Hierbei handelt es sich um ein nicht rückzahlungspflichtiges Darlehen der Jagdgenossen zur Unterhaltung der Feldwege - dies entspricht 0,06 €/Ar.
- Grundstücke im Außenbereich ab einer Fläche von 100 Ar zahlen einen Beitrag in Höhe von 0,06 € je Ar.
In regelmäßigen Abständen müssen die wiederkehrenden Feldwegebeiträge aufgrund der angefallenen Unterhaltungskosten neu berechnet werden. Der aktuell errechnete Feldwege-beitrag beträgt 0,0364 €/Ar.
Der Vorsitzende schlägt jedoch vor, den bisherigen Feldwegebeitrag von 0,06 €/Ar beizubehalten, da aufgrund der andauernden Coronapandemie mehrere Unterhaltungs-maßnahmen der Feldwege nicht ausgeführt werden konnten. Der Überschuss aus der diesjährigen Feldwegeabrechnung soll für die Folgejahre übernommen werden, er ist jedoch innerhalb einer angemessenen Zeit auszugleichen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat möge über den vorgeschlagenen Feldwegebeitrag für die Grundstücke im Außenbereich in Höhe von 0,06 €/Ar beraten und entscheiden.
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Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: