Feldwegebeitrag

Betreff
Feldwegebeitrag
Vorlage
MB/140/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Mittelbrunn erhebt seit 2015 Feldwegebeiträge in Höhe von 0,12 €/Ar . Der Feldwegebeitrag setzte sich wie folgt zusammen:

 

-       Die Jagdgenossenschaft zahlt einen jährlichen Beitrag an die Ortsgemeinde Mittelbrunn. Hierbei handelt es sich um ein nicht rückzahlungspflichtiges Darlehen der Jagdgenossen zur Unterhaltung der Feldwege  - dies entspricht 0,06 €/Ar.

 

-       Grundstücke im Außenbereich ab einer Fläche von 100 Ar zahlen einen Beitrag in Höhe von 0,06 € je Ar.

 

In regelmäßigen Abständen müssen die wiederkehrenden Feldwegebeiträge aufgrund der angefallenen Unterhaltungskosten neu berechnet werden. Der aktuell errechnete Feldwege-beitrag beträgt 0,0364 €/Ar.

 

Der Vorsitzende schlägt jedoch vor, den bisherigen Feldwegebeitrag von 0,06 €/Ar beizubehalten, da aufgrund der andauernden Coronapandemie mehrere Unterhaltungs-maßnahmen der Feldwege nicht ausgeführt werden konnten. Der Überschuss aus der diesjährigen Feldwegeabrechnung soll für die Folgejahre übernommen werden, er ist jedoch innerhalb einer angemessenen Zeit auszugleichen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat möge über den vorgeschlagenen Feldwegebeitrag für die Grundstücke im Außenbereich in Höhe von 0,06 €/Ar beraten und entscheiden.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: