Sachverhalt:
Durch die Aktion „Adventsfenster 2020“ wurde ein Betrag von insgesamt 250,- Euro gesammelt. Dieser Betrag soll für die Neugestaltung des Spielplatzes am Alexanderplatz gespendet werden.
Gemäß der Neufassung des § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz muss der Ortsbürgermeister der angebotenen Spende zustimmen. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern gilt bereits als erteilt, da diese Behörde innerhalb von 4 Wochen, nach Bekanntgabe der Zuwendung durch die Verwaltung keine Bedenken geäußert werden.
Darüber hinaus muss der Gemeinderat Schopp über die Entgegennahme der angebotenen Spende abschließend entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
schlägt vor, der Gemeinderat möge beschließen, die angebotene Spende in Höhe
von 250,- Euro, anzunehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja, auf der Einnahmenseite!
bei Buchungsstelle: 3660-233100-36601704-681590
in Höhe von: 250,-
Euro