Entgegennahme einer Spende durch die Aktion "Adventsfenster"

Betreff
Entgegennahme einer Spende durch die Aktion "Adventsfenster"
Vorlage
SCH/090/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch die Aktion „Adventsfenster 2020“ wurde ein Betrag von insgesamt 250,- Euro gesammelt. Dieser Betrag soll für die Neugestaltung des Spielplatzes am Alexanderplatz gespendet werden.

 

Gemäß der Neufassung des § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz muss der Ortsbürgermeister der angebotenen Spende zustimmen. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern gilt bereits als erteilt, da diese Behörde innerhalb von 4 Wochen, nach Bekanntgabe der Zuwendung durch die Verwaltung keine Bedenken geäußert werden.

 

Darüber hinaus muss der Gemeinderat Schopp über die Entgegennahme der angebotenen Spende abschließend entscheiden.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinderat möge beschließen, die angebotene Spende in Höhe von 250,- Euro, anzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja, auf der Einnahmenseite!

bei Buchungsstelle:  3660-233100-36601704-681590  

in Höhe von: 250,- Euro