Bauvoranfrage Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Fabrikstraße

Betreff
Bauvoranfrage Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Fabrikstraße
Vorlage
SCH/089/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Baustelle:     Fabrikstraße, 67707 Schopp

Projekt:         Neubau Wohnhaus mit Garage

Baugeb. gem. BauNV  WA  Plan-Nr. 707/158

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

            § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei

 

            § 30 BauGB sonstige Vorhaben

 

             § 34 BauGB Ortsbereich

 

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

 

             § 35 BauGB Außenbereich

 

             Einwände keine         

Das Grundstück ist derzeit als Wochenendplatz deklariert und aufgrund seiner Lage am Orts- und Waldrand spricht vieles für eine Einstufung als Außenbereichsgrundstück.

Das Grundstück war jedoch in dem, wegen Ausfertigungsmängeln nicht mehr rechtskräftigen Bebauungsplan „Homberger Hänge“ als Baugrundstück erfasst.

In einer Vereinbarung aus dem Jahr 2013, zwischen der Ortsgemeinde Schopp, den Verbandsgemeindewerken und den damaligen Eigentümern wird festgelegt, dass das Grundstück ein bebaubares Innenbereichsgrundstück ist.

Ab dem Jahr 2013 waren somit auch wiederkehrende Beiträge vom Grundstückseigentümer für Wasser und Abwasser zu zahlen.

Aufgrund dieser Vereinbarung stuft die Bauabteilung das Grundstück als bebaubar ein. Da sich der Bauherr nach Art und Maß an der bestehenden Bebauung orientiert, bestehen keine Einwände. Der Dachstuhl wird als Pult oder Satteldach ausgeführt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Bauabteilung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.