Baustelle: Fabrikstraße,
67707 Schopp
Projekt: Neubau
Wohnhaus mit Garage
Baugeb. gem. BauNV WA Plan-Nr.
707/158
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Das Grundstück ist
derzeit als Wochenendplatz deklariert und aufgrund seiner Lage am Orts- und
Waldrand spricht vieles für eine Einstufung als Außenbereichsgrundstück.
Das Grundstück war jedoch
in dem, wegen Ausfertigungsmängeln nicht mehr rechtskräftigen Bebauungsplan
„Homberger Hänge“ als Baugrundstück erfasst.
In einer Vereinbarung aus
dem Jahr 2013, zwischen der Ortsgemeinde Schopp, den Verbandsgemeindewerken und
den damaligen Eigentümern wird festgelegt, dass das Grundstück ein bebaubares
Innenbereichsgrundstück ist.
Ab dem Jahr 2013 waren
somit auch wiederkehrende Beiträge vom Grundstückseigentümer für Wasser und
Abwasser zu zahlen.
Aufgrund dieser
Vereinbarung stuft die Bauabteilung das Grundstück als bebaubar ein. Da sich
der Bauherr nach Art und Maß an der bestehenden Bebauung orientiert, bestehen
keine Einwände. Der Dachstuhl wird als Pult oder Satteldach ausgeführt.
Beschlussvorschlag:
Die Bauabteilung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.