Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe
von 4.972.960,00 € und Aufwendungen in Höhe von 4.934.230,00 € veranschlagt.
Somit ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 38.730,00 €. Der
Ergebnishaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen beträgt 633.720,00 €.
Nach Abzug der Tilgungsleistungen für
Investitionskredite in Höhe von 107.680,00 € verbleibt eine freie Finanzspitze
in Höhe von 526.040,00 €. Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO
ebenfalls ausgeglichen.
Bei den Investitionen sind im
Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 192.500,00 € und Auszahlungen in Höhe
von 1.062.390,00 € veranschlagt. Die Aufnahme eines Investitionskredites wird
mit 869.890,00 € beziffert.
Verpflichtungsermächtigungen sind keine
vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2021 beträgt die
Nettoneuverschuldung 236.170,00 € und setzt sich aus der Aufnahme von
Investitionskrediten in Höhe von 869.890,00 € abzgl. der Tilgung von
Investitionskrediten in Höhe von 107.680,00 €, sowie der Tilgung von
Liquiditätskrediten in Höhe von 526.040,00 € zusammen.
Der Schuldenstand für Investitionskredite
beträgt zum 31.12.2020 2.447.552,04 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung
bei 2.839 Einwohner von 862,11 € (Vorjahr 870,15 €).
Der Schuldenstand für Liquiditätskredite
beträgt zum 31.12.2020 2.436.688,77 €.
Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %)
und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,70 % (Vorjahr 43,70 %) berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss möge darüber
beraten und dem Gemeinderat eine Empfehlung aussprechen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: