Bauvoranfrage_Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage_Bruchstraße

Betreff
Bauvoranfrage_Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage_Bruchstraße
Vorlage
HS/248/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 01/21

Baustelle:     Bruchstraße 12, 66851 Hauptstuhl

Projekt:         Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage

Baugeb. gem. BauNV     WA         Plan-Nr. 276

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

             § 30 BauGB Bebauungsplan....... Wohngebäude..... Genehmigungsfrei                                                                                                                                                                                                                                                                                       

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine

                

Der Bauherr beabsichtigt auf seinem Grundstück (Flurst.- Nr. 276), ein Wohnhaus in dritter Reihe zu errichten. Die Erschließung soll über das Grundstück bzw. den Privatweg (Flurst.-Nr. 294/9) erfolgen (Zustimmung des betreffenden Nachbarn und Eintragung des Wegerechts als Grunddienstbarkeit erforderlich), oder alternativ über die Bruchstraße, vorbei an den sich im Eigentum des Bauherrn befindlichen Immobilien.

Aufgrund eines bereits vorhandenen Wohngebäudes in dritter Reihe (Bruchstraße 6B) bestehen seitens der Bauabteilung keine Einwände.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen, unter der Voraussetzung, dass die Erschließung gesichert ist.