Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 01/21
Baustelle: Bruchstraße 12, 66851
Hauptstuhl
Projekt: Errichtung
eines Wohnhauses mit Doppelgarage
Baugeb. gem. BauNV WA
Plan-Nr. 276
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan.......
Wohngebäude..... Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Der Bauherr beabsichtigt
auf seinem Grundstück (Flurst.- Nr. 276), ein Wohnhaus in dritter Reihe zu
errichten. Die Erschließung soll über das Grundstück bzw. den Privatweg
(Flurst.-Nr. 294/9) erfolgen (Zustimmung des betreffenden Nachbarn und
Eintragung des Wegerechts als Grunddienstbarkeit erforderlich), oder alternativ
über die Bruchstraße, vorbei an den sich im Eigentum des Bauherrn befindlichen
Immobilien.
Aufgrund eines bereits vorhandenen Wohngebäudes in dritter Reihe (Bruchstraße 6B) bestehen seitens der Bauabteilung keine Einwände.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen, unter der Voraussetzung, dass die Erschließung gesichert ist.