Haushaltsplan 2021 der Ortsgemeinde Bann

Betreff
Haushaltsplan 2021 der Ortsgemeinde Bann
Vorlage
BA/232/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 3.710.170,00 € und Aufwendungen in Höhe von 4.142.870,00 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 432.700,00 €. Der Ergebnishaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 242.840,00 €.

Dieser positive Saldo reicht aus, um die Auszahlung in Höhe von 78.350,00 € zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ausgeglichen.

 

Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von     247.700,00 € und Auszahlungen in Höhe von 1.054.000,00 € veranschlagt. Die Aufnahme eines Investitionskredites wird mit 801.300,00 € beziffert.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 ist eine Nettoneuverschuldung in Höhe 563.460,00 € geplant.

 

Der Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 388.609,87 €.      Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 2.228 Einwohner von 174,42 €

(Vorjahr 207,12 €).

 

Der Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2020 1.316.311,30 €.

 

Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %) und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,70 % (Vorjahr 43,70 %) berücksichtigt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat möge über den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen beschließen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: