Sachverhalt:
Im
Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 3.710.170,00 € und Aufwendungen in
Höhe von 4.142.870,00 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in
Höhe von 432.700,00 €. Der Ergebnishaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO nicht
ausgeglichen.
Der
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 242.840,00 €.
Dieser
positive Saldo reicht aus, um die Auszahlung in Höhe von 78.350,00 € zur
planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Der Finanzhaushalt ist
demnach gemäß § 18 GemHVO ausgeglichen.
Bei
den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 247.700,00 € und Auszahlungen in Höhe von
1.054.000,00 € veranschlagt. Die Aufnahme eines Investitionskredites wird mit
801.300,00 € beziffert.
Verpflichtungsermächtigungen
sind keine vorgesehen.
Für
das Haushaltsjahr 2021 ist eine Nettoneuverschuldung in Höhe 563.460,00 €
geplant.
Der
Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 388.609,87 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung
bei 2.228 Einwohner von 174,42 €
(Vorjahr
207,12 €).
Der
Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2020 1.316.311,30 €.
Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz
von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %) und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,70 % (Vorjahr
43,70 %) berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat möge über den Haushaltsplan
2021 mit allen Anlagen beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: