Sachverhalt:
Um die Vermarktung der städtischen Grundstücke im
Neubaugebiet „Am Rothenborn“ voran zu bringen ist ein Beschluss über die
Vergabekriterien zu fassen.
In Anlehnung an das letzte Neubaugebiet „Beethovenstraße“
werden folgende Kriterien vorgeschlagen:
-
„bevorzugt junge Familien“
-
Eigennutzung für
mind. 10 Jahre
-
Baufertigstellung
innerhalb von 5 Jahren nach Beurkundung
Grundsätzlich können die unterschiedlichsten Kriterien
herangezogen werden.
Beispielsweise das Vorhandensein von Eigentum, die Anzahl
der Kinder, evtl. körperliche Einschränkungen im Hinblick auf die Nähe zum
Reha-Zentrum usw.
Weiterhin soll für die Nichteinhaltung der
Baufertigstellung ein Wiederkaufsrecht für die Sickingenstadt eingetragen, bzw.
für den Verstoß gegen die Eigennutzungsverpflichtung eine
Nachzahlungsverpflichtung in Höhe 25 % des Kaufpreises pro m² zugunsten der
Sickingenstadt Landstuhl eingetragen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Sickingenstadt Landstuhl möge
beraten und dem Stadtrat die Vergabekriterien für das Neubaugebiet „Am
Rothenborn“ empfehlen.
Der Stadtrat möge die Vergabekriterien für das Neubaugebiet
„Am Rothenborn“ beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: