Baustelle:
Heidenkopfstraße 8, 67705
Trippstadt
Projekt: Befreiungsantrag Farbe der
Dachziegel zum BV: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Baugeb. gem. BauNV WA Plan-Nr. 618/3+625/3
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30
BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Das Einfamilienwohnhaus wurde im
Januar im Freistellungsverfahren genehmigt. Nun hat die Bauherrschaft einen
Befreiungsantrag zur Farbe der Dachziegel eingereicht. Dieser ist in der Anlage
beigefügt. Laut Bebauungsplan sind rote und rottonige Ziegelfarben
vorgeschrieben und im B-Plangebiet auch so umgesetzt.
Die direkt an das B-Plangebiet
angrenzende Bebauung hat vorwiegend graue/ dunkelfarbige Eindeckungen. Im
direkt angrenzenden Neubaugebiet Heidenkopf II sind die Bauherren nicht durch
Farbvorgaben eingeschränkt, wie vom Bauherren in seiner Begründung auch
erläutert.
Die geplante Photovoltaikanlage
sticht optisch von grauen Ziegeln weniger hervor als von roten.
Da in der umgebenden Bebauung auch graue Ziegel vorhanden sind, bzw. im angrenzenden Neubaugebiet Heidenkopf II erlaubt sind, hält die Bauabteilung eine Befreiung für vertretbar.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt aus den o.g. Gründen dem Befreiuungsantrag zuzustimmen. Insbesondere auch, weil eine Durchsetzung der Regelungen des Bebauungsplanes rechtlich nur schwerlich möglich wäre (mangelnde Begründung).