Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze betragen zurzeit in der Ortsgemeinde Bann (seit
2017)
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen/Betriebe) |
450
%. |
Grundsteuer B (für Grundstücke) |
450 % |
Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag |
400 % |
|
|
Hundesteuer
für den ersten Hund jährlich 48,00 €
für den zweiten Hund jährlich 60,00 €
für jeden weiteren Hund jährlich 72,00 €
für gefährliche Hunde jährlich 252,00 €
In nachfolgender Übersicht finden Sie die Berechnungen für die Erhöhung
der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2022, sowie den aktuellen Stand der
Hundesteuer.
Da die Hundesteuer mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einem
Haushalt folgenden Monats beginnt und mit Ablauf des Kalendermonats in dem der
Hund abgeschafft wird endet (§ 4 Abs. 1 u. 2 Hundesteuersatzung), muss sie
durch zwölf Monate teilbar sein.
Wir kommen zurück auf beigefügtes Schreiben vom 08.09.2020 von Herrn Ortsbürgermeister Mees an die Kommunalaufsicht.
Den Zuwendungsbescheid für die Sanierung des Haus der Vereine hat die Ortsgemeinde Bann (siehe Anhang) mit Schreiben vom 26. Juni 2021 vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz mit einem Zuwendungsbetrag in Höhe von 790.000 € erhalten.
Die Baukosten in Höhe von 1.220.000 € sind im Haushaltsplan 2021 zu 67,4 % im Ergebnishaushalt und mit 32,6 % bei den Investitionen veranschlagt. Der Zuwendungsbetrag wird im gleichen Verhältnis aufgeteilt.
Die investiven Auszahlungen sind demnach mit 398.000 € veranschlagt. Gemäß der Bezuschussung von 65 % (258.700 €) beträgt der Eigenanteil demnach 139.300 €.
Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 139.300 € über einen Investitionskredit sieht wie folgt aus:
Kreditbetrag 139.300 €
Tilgung 5 % = 6.965 €
Zinsen 1 % = 1.393 €
Schuldendienst 8.358 € jährlich
Der Zinssatz in Höhe von 1 % kann natürlich zurzeit nur geschätzt werden und bei der tatsächlichen Kreditaufnahme leicht nach oben oder unten abweichen.
Weiterhin besteht auch immer die Gefahr der Kostensteigerungen während der Bauphase.
Aus beigefügter Übersicht kann eine Musterberechnung der Erhöhung der Grundsteuer A und B entnommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde eine Erhöhung der Grundsteuer A und B auf mindestens 465 %. Dabei würde die Ortsgemeinde ein wenig überfinanzieren, jedoch würde dadurch einem höheren Zinssatz bei der tatsächlichen Kreditaufnahme und ggf. Kostensteigerungen entgegengewirkt.
Sollte die beschlossene Eigenanteilsfinanzierung, die nach Fertigstellung der Maßnahme gegenüber der Kommunalaufsicht aufgeschlüsselt werden muss nicht ausreichend sein, ist die Ortsgemeinde gezwungen die Steuerhebesätze nochmals anzuheben. Daher nochmals der Hinweis einen Puffer mit einfließen zu lassen.
Die Erhöhung würde zum 01.01.2022 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat möge darüber beraten und entscheiden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle: 6110-401100; -401200, -401310, -403300
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: