Jubiläumsjahr 2023

Betreff
Jubiläumsjahr 2023
Vorlage
LS/142/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

In 2023 treffen zwei für die Sickingenstadt Landstuhl bedeutende Jubiläen zusammen:

 

·         700 Jahre Stadtrechte

·         500. Todestag Ritter Franz-von-Sickingen

 

Diese Jubiläen sollen angemessen begangen werden. Der Vorsitzende der Heimatfreunde Landstuhl e.V. hat in einer internen Besprechung mit dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten ein Konzept vorgelegt, in dem über das Jahr 2023 verteilt unterschiedliche Veranstaltungen stattfinden könnten um eine entsprechende Würdigung der Jubiläen zu gewährleisten. Die Heimatfreunde haben außerdem angeboten die Planung für das Jubiläumsjahr in enger Absprache mit der Sickingenstadt durchzuführen.

 

Der Vorsitzende der Heimatfreunde Landstuhl e.V. wird die Ideen zu den möglichen Veranstaltungen in der Sitzung vorstellen.

 

Im Haushalt sind für 2023 vorsorglich 50.000,00 € eingeplant um die Feierlichkeiten finanziell zu unterstützen. Damit den Heimatfreunden während der Planung möglichst große Flexibilität eingeräumt werden kann, wird vorgeschlagen den Heimatfreunden einen Betrag von 10.000,00 € zur Verfügung zu stellen, für die entsprechende Rechnungslegung erwartet wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Kultur- und Vereinsausschuss der Sickingenstadt Landstuhl möge über den Sachverhalt beraten und dem Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss vorlegen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl möge, gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Kultur- und Vereinsausschusses beschließen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: