Sitzung: 20.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: TRI/116/2021
Beschlussvorschlag:
Da noch Klärungsbedarf besteht, wird die Angelegenheit an den Ausschuss für Bauangelegenheiten, Planung und Umwelt zur Beratung verwiesen.
Baustelle: Schanzstraße
8, 67705 Trippstadt
Projekt: Umbau
bestehender Stall zu einer Wohnung
Baugeb.
gem. BauNV Allgemeines
Wohngebiet Plan-Nr.
3/7
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
§ 35 BauGB Außenbereich
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes "Stockäcker, II. Änderung". Die äußere Kubatur des
bestehenden Stalls wird nicht verändert. Ob die geplante grenzständige Terrasse
zum Nachbar Fl.St. 3/8 genehmigt werden kann, ist bauordnungsrechtlich durch
die Kreisverwaltung zu prüfen. Der Nachbar hat auf den Planunterlagen dem
Vorhaben zugestimmt.
Seitens
der Bauabteilung bestehen bauplanungsrechtlich keine Einwände gegen das
Vorhaben.