TOP Ö 6.8: Bauantrag_Errichtung eines Anbaus als Garage, Geräte- und Lagerraum, Am Hochgericht

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Da noch Klärungsbedarf besteht, wird die Angelegenheit an den Ausschuss für Bauangelegenheiten, Planung und Umwelt zur Beratung verwiesen.

 

 


Sachverhalt:

Baustelle:     Am Hochgericht 25, 67705 Trippstadt-Langensohl

 

Projekt:         Errichtung eines Anbaus als Garage, Geräte- und Lagerraum

 

Baugeb. gem. BauNV  Allgemeines Wohngebiet  Plan-Nr. 1754/9

 

Baukosten:  21.000,-

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

            § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei

            § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände keine         

Es handelt sich um einen best. KFZ-Betrieb für PKW-Reifenmontage im Nebenerwerb. Bezüglich des beabsichtigten Anbaus bestehen bauplanungsrechtlich keine Einwände.