TOP Ö 6.3: Bauantrag_Abbruch Seniorenwohnstift, Studentenwohnheim, Garagen sowie Rückbau aller Aussenanlagen_Am Judenhübel

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen her.

 

 


Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 4/21

 

Baustelle:     Am Judenhübel, 67705 Trippstadt

 

Projekt:         Abbruch Seniorenwohnstift, Studentenwohnheim, Garagen sowie Rückbau aller Aussenanlagen

 

Baugeb. gem. BauNV  Sondergebiet  Plan-Nr. 1597/2

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

            § 30 BauGB Bebauungsplan „Am Judenhübel, 1. Änderung“

                                                                                                                  

            § 30 BauGB sonstige Vorhaben

 

             § 34 BauGB Ortsbereich

 

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

 

             § 35 BauGB Außenbereich

 

             Einwände keine         

       

Durch den Abbruch der baulichen Anlagen werden bauplanungsrechtliche Belange nicht berührt.

 

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 01.03.2021 dem Gemeinderat empfohlen, das Einvernehmen herzustellen.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.