TOP Ö 3.1: Bauvoranfrage_Wohnhausneubau angrenzend an Baugebiet Junkerkopf_Außenbereich

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschluss:

Das Einvernehmen wird wie von der Verbandsgemeinde vorgeschlagen nicht hergestellt.

 


Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 14/20

 

Baustelle:     Außenbereich

 

Projekt:         Wohnhausneubau

 

Baugeb. gem. BauNV  Außenbereich (Wald)  Plan-Nr. 655-659

 

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

 

            § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei

                                                                                                                   

            § 30 BauGB sonstige Vorhaben

 

             § 34 BauGB Ortsbereich (BPl nicht mehr anwendbar)

 

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

 

             § 35 BauGB Außenbereich

 

             Einwände ja               

             

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Ortsgemeinde Linden. Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als „Waldflächen“ dargestellt. Auch befinden sich die Grundstücke innerhalb des „Naturpark Pfälzerwald“.