Haushaltsplan 2021 der Ortsgemeinde Oberarnbach

Betreff
Haushaltsplan 2021 der Ortsgemeinde Oberarnbach
Vorlage
OAB/130/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 490.760 € und Aufwendungen in Höhe von 573.130 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 82.370 €. Der Ergebnishaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -55.300 €.

Nach Abzug der Tilgungsleistungen für Investitionskredite in Höhe von 11.560 € verbleibt keine freie Finanzspitze. Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.

 

Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 21.000 € und Auszahlungen in Höhe von 31.800 € veranschlagt. Die Aufnahme eines Investitionskredites wird mit 5.800 € beziffert. Dieser Betrag weicht von dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten ab, da die Vorratshaltung Heizöl in Höhe von 5.000 € herausgerechnet werden muss.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 beträgt die Nettoneuverschuldung 66.100 € und setzt sich aus der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 5.800 € abzgl. der Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 11.560 € und der Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 71.860 € zusammen.

 

Der Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 148.676,37 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 418 Einwohner von 355,69 € (Vorjahr 378,55 €).

 

Der Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2020 93.885,94 €.

 

Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,70 % berücksichtigt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat möge über den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen beschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: