Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe
von 490.760 € und Aufwendungen in Höhe von 573.130 € veranschlagt. Somit ergibt
sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 82.370 €. Der Ergebnishaushalt ist
demnach gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen beträgt -55.300 €.
Nach Abzug der Tilgungsleistungen für
Investitionskredite in Höhe von 11.560 € verbleibt keine freie Finanzspitze.
Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.
Bei den Investitionen sind im
Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 21.000 € und Auszahlungen in Höhe von
31.800 € veranschlagt. Die Aufnahme eines Investitionskredites wird mit 5.800 €
beziffert. Dieser Betrag weicht von dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeiten ab, da die Vorratshaltung Heizöl in Höhe von 5.000 €
herausgerechnet werden muss.
Verpflichtungsermächtigungen sind keine
vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2021 beträgt die
Nettoneuverschuldung 66.100 € und setzt sich aus der Aufnahme von
Investitionskrediten in Höhe von 5.800 € abzgl. der Tilgung von
Investitionskrediten in Höhe von 11.560 € und der Aufnahme von
Liquiditätskrediten in Höhe von 71.860 € zusammen.
Der Schuldenstand für Investitionskredite
beträgt zum 31.12.2020 148.676,37 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei
418 Einwohner von 355,69 € (Vorjahr 378,55 €).
Der Schuldenstand für Liquiditätskredite
beträgt zum 31.12.2020 93.885,94 €.
Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % und die Verbandsgemeindeumlage
mit 43,70 % berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat möge über den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen
beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: