Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 4/21
Baustelle:
Ländlerhof, 66851 Linden
Projekt: Nutzungsänderung von derzeit
Landwirtschaft auf Wohnen und Gewerbe, Erweiterung Wohnhaus, Umbaumaßnahmen an
ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden
Baugeb.
gem. BauNV Außenbereich, Aussiedlerhof Plan-Nr. 445, 444/4, 446/3, 446/4,
446/5
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude............. Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist im gültigen Flächennutzungsplan als Aussiedlerhof ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen. Weiterhin befindet sich das Vorhaben innerhalb einer im FNP ausgewiesenen Richtfunkstrecke.
Bei dem Vorhaben handelt es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 BauGB.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht herzustellen.