Haushaltsplan 2021 der Ortsgemeinde Queidersbach

Betreff
Haushaltsplan 2021 der Ortsgemeinde Queidersbach
Vorlage
QUB/101/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 3.539.530,00 € und Aufwendungen in Höhe von 3.870.720,00 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von 331.190,00 €.

Daher ist der Ergebnishaushalt gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt -205.260,00 €.

Da dieser Saldo bereits negativ ist, stehen keine ausreichenden Beträge zur Verfügung, um die Auszahlungen von 103.090,00 € zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Es verbleibt keine Freie Finanzspitze.

Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ebenfalls nicht ausgeglichen.

 

Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 1.108.800,00 € und Auszahlungen in Höhe von 2.067.000,00 € veranschlagt.

Der Saldo beträgt demnach -958.200,00 €. Dieser Betrag muss nicht vollumfänglich als Investitionskredit aufgenommen werden. Minimiert wird dieser um die Anschaffung von Heizöl. Herausgerechnet wird weiterhin die Einzahlung für die Tilgung des Kredits für das DRK-Seniorenwohnheim. Da der Kassenstand zu Beginn des Jahres 2021 außerdem positiv war, verringert sich der Investitionskreditbedarf auf 845.850,00 €

 

Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.

 

Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %) und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,7 % (Vorjahr 43,7 %) berücksichtigt.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 ist eine Nettoneuverschuldung von 742.760,00 € geplant. Diese setzt sich zusammen aus dem Investitionskreditbedarf in Höhe von 845.850,00 € abzüglich der Tilgungsleistungen in Höhe von 103.090,00 €.

 

Der Schuldenstand der Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 1.319.299 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 2.828 Einwohnern von 466,51 €.

 

Der positive Kassenbestand (Forderungen der Ortsgemeinde gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse) beträgt zum 31.12.2020 420.717,65 €. 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss möge darüber beraten und dem Gemeinderat eine Empfehlung aussprechen.

 

Der Gemeinderat möge über den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen beschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: