Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 3.539.530,00 € und Aufwendungen in Höhe von 3.870.720,00 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von 331.190,00 €.
Daher ist der Ergebnishaushalt gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt -205.260,00 €.
Da dieser Saldo bereits negativ ist, stehen keine ausreichenden Beträge zur Verfügung, um die Auszahlungen von 103.090,00 € zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Es verbleibt keine Freie Finanzspitze.
Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ebenfalls nicht ausgeglichen.
Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 1.108.800,00 € und Auszahlungen in Höhe von 2.067.000,00 € veranschlagt.
Der Saldo beträgt demnach -958.200,00 €. Dieser Betrag muss nicht vollumfänglich als Investitionskredit aufgenommen werden. Minimiert wird dieser um die Anschaffung von Heizöl. Herausgerechnet wird weiterhin die Einzahlung für die Tilgung des Kredits für das DRK-Seniorenwohnheim. Da der Kassenstand zu Beginn des Jahres 2021 außerdem positiv war, verringert sich der Investitionskreditbedarf auf 845.850,00 €
Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.
Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %) und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,7 % (Vorjahr 43,7 %) berücksichtigt.
Für das Haushaltsjahr 2021 ist eine Nettoneuverschuldung von 742.760,00 € geplant. Diese setzt sich zusammen aus dem Investitionskreditbedarf in Höhe von 845.850,00 € abzüglich der Tilgungsleistungen in Höhe von 103.090,00 €.
Der Schuldenstand der Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 1.319.299 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 2.828 Einwohnern von 466,51 €.
Der positive Kassenbestand (Forderungen der Ortsgemeinde gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse) beträgt zum 31.12.2020 420.717,65 €.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss möge darüber beraten und dem Gemeinderat eine Empfehlung
aussprechen.
Der Gemeinderat möge
über den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: