Unterrichtung der Mitglieder der Werksausschüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung gem. § 48 GemO

Betreff
Unterrichtung der Mitglieder der Werksausschüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung gem. § 48 GemO
Eilentscheidung - Auftragsvergabe über die Nachweisführung der Abkopplung der Außeneinzugsgebiete vom Mischwasserkanal in der Bergstraße in Bann, Planung und Umsetzung, Ausschreibung und Bauüberwachung
Vorlage
VG/680/2021
Art
Beschlussvorlage

Eilentscheidung

 

Gemäß § 48 Gemeindeordnung und nach Information der Fraktionsvorsitzenden habe ich im Benehmen mit dem ersten Beigeordneten Herrn Unnold, der Beigeordneten Frau Meier, der Beigeordneten Frau Lang und des Beigeordneten Herrn Roschel und nach Anhörung der Werkleitung (§ 6 Abs. 3 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung) folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Auftragsvergabe über die Nachweisführung der Abkopplung der Außeneinzugsgebiete vom Mischwasserkanal in der Bergstraße in Bann, Planung der Umsetzung, Ausschreibung und Bauüberwachung.

 

 

Sachverhalt:

 

Der o. g. Auftrag wird zum Nettoangebotspreis von 67.772,25 EUR an das Ingenieurbüro Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG vergeben. Das Angebot wurde auf Basis der HOAI erstellt und wird an die tatsächlichen Kosten angepasst.

 

 

Gründe für die Eilentscheidung:

 

Nach der Betriebsstörung der Kläranlage Bann im Januar 2021, aufgrund einer hoch toxischen Einleitung, ist die Anlage nun wieder im Regelbetrieb. Die in Bann bestehende hohe Verdünnung des Abwassers aufgrund von Zulaufwasser durch Regen- aber vor allem durch Fremdwasser wirken sich sehr ungünstig auf die Schlammeigenschaften im Belebungsbecken aus. Fadenbakterien vermehren sich stark und führen zu einer schlechten Absetzwirkung des Schlamms im Nachklärbecken. Um einen Schlammabtrieb über das Nachklärbecken ins Gewässer zu vermeiden, musste der Zulauf der Kläranlage auf 10 l/s gedrosselt werden. Aufgrund dieser Drosselung staut das Regenüberlaufbecken viel öfter ein und entlastet demnach auch häufiger in die Steinalb. Die in die Steinalb eingeleitete Schmutzfracht erhöht sich dadurch stark. Um die Betriebssicherheit der Kläranlage dauerhaft zu gewährleisten, muss das Fremdwasser und Niederschlagswasser im Zulauf auf ein Minimum reduziert werden. Die zur Zeit eingeleiteten Fremdwassermengen bedürfen aufgrund ihrer Qualität keiner Abwasserbehandlung. Diese erschweren stattdessen die Behandlung des Abwassers und belasten zusätzlich die Abwasseranlagen in hohem Maß.

Der Fremdwasserzufluss im Bereich der Bergstraße in Bann wurde von der SGD-Süd auf 5 – 10 l/s geschätzt. Diese Zuflüsse aus Oberflächengräben im Hang, Ablaufrohren in der Hangstützmauer, einem stillgelegten Kanalteil und mehreren Klüften im Hang sind, nach Aussage der SGD-Süd, nicht tolerierbar und müssen unterbunden werden. Dies erfolgte bereits durch die Montage eines temporären Provisoriums in diesem Bereich. Dieses Provisorium wird bis zur Umsetzung der nun zu planenden zu Maßnahme betrieben. Die Ausführung dieser Maßnahme muss daher kurzfristig beginnen.

Dies macht eine Eilentscheidung erforderlich. Die Mittel für die Planung und Umsetzung dieser Maßnahme werden über einen Baukostenzuschuss von der Ortsgemeinde Bann bereitgestellt.

 

Ein Vergabeverfahren für diese Planungsleistungen wurde nicht durchgeführt. In diesem Einzelfall ist für die Vergabe dieser freiberuflichen Leistungen im Unterschwellenbereich der notwendige Wettbewerb nicht gegeben, da das Büro Obermeyer bereits grundlegende Leistungen bearbeitet hat, und bereits Wasserrechtsanträge bei der SGD-Süd, im Auftrag der Werke, gestellt hat. Zusätzlich besteht die bereits erwähnte Dringlichkeit bezüglich Planung und Umsetzung der Maßnahme. Dies begründet die freihändige Vergabe, nach Rücksprache mit der Vergabestelle, dieser Planungsleistungen.

Aus fachlicher Sicht schlägt die Werkleitung vor, auf das Hauptangebot von Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG Kaiserslautern, den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich vorläufig auf 67.772,25 EUR netto.

 

 

Landstuhl, den 17.02.2021

Im Original gezeichnet

Dr. Degenhardt
Bürgermeister

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder der Werksausschüsse nehmen die Eilentscheidung zur Kenntnis.