Eilentscheidung
Gemäß § 48 Gemeindeordnung und nach Information der Fraktionsvorsitzenden
habe ich im Benehmen mit dem ersten Beigeordneten Herrn Unnold, der
Beigeordneten Frau Meier, der Beigeordneten Frau Lang und des Beigeordneten
Herrn Roschel und nach Anhörung der Werkleitung (§ 6 Abs. 3 Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung) folgende Eilentscheidung getroffen:
Auftragsvergabe
über die Nachweisführung der
Abkopplung der Außeneinzugsgebiete vom Mischwasserkanal in der Bergstraße in
Bann, Planung der Umsetzung, Ausschreibung und Bauüberwachung.
Sachverhalt:
Der o. g. Auftrag
wird zum Nettoangebotspreis von 67.772,25
EUR an das Ingenieurbüro Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG
vergeben. Das Angebot wurde auf Basis der HOAI erstellt und wird an die
tatsächlichen Kosten angepasst.
Gründe für die Eilentscheidung:
Nach der
Betriebsstörung der Kläranlage Bann im Januar 2021, aufgrund einer hoch
toxischen Einleitung, ist die Anlage nun wieder im Regelbetrieb. Die in Bann
bestehende hohe Verdünnung des Abwassers aufgrund von Zulaufwasser durch Regen-
aber vor allem durch Fremdwasser wirken sich sehr ungünstig auf die
Schlammeigenschaften im Belebungsbecken aus. Fadenbakterien vermehren sich
stark und führen zu einer schlechten Absetzwirkung des Schlamms im
Nachklärbecken. Um einen Schlammabtrieb über das Nachklärbecken ins Gewässer zu
vermeiden, musste der Zulauf der Kläranlage auf 10 l/s gedrosselt werden.
Aufgrund dieser Drosselung staut das Regenüberlaufbecken viel öfter ein und
entlastet demnach auch häufiger in die Steinalb. Die in die Steinalb
eingeleitete Schmutzfracht erhöht sich dadurch stark. Um die Betriebssicherheit
der Kläranlage dauerhaft zu gewährleisten, muss das Fremdwasser und
Niederschlagswasser im Zulauf auf ein Minimum reduziert werden. Die zur Zeit eingeleiteten
Fremdwassermengen bedürfen aufgrund ihrer Qualität keiner Abwasserbehandlung.
Diese erschweren stattdessen die Behandlung des Abwassers und belasten
zusätzlich die Abwasseranlagen in hohem Maß.
Der
Fremdwasserzufluss im Bereich der Bergstraße in Bann wurde von der SGD-Süd auf
5 – 10 l/s geschätzt. Diese Zuflüsse aus Oberflächengräben im Hang,
Ablaufrohren in der Hangstützmauer, einem stillgelegten Kanalteil und mehreren
Klüften im Hang sind, nach Aussage der SGD-Süd, nicht tolerierbar und müssen
unterbunden werden. Dies erfolgte bereits durch die Montage eines temporären
Provisoriums in diesem Bereich. Dieses Provisorium wird bis zur Umsetzung der
nun zu planenden zu Maßnahme betrieben. Die Ausführung dieser Maßnahme muss
daher kurzfristig beginnen.
Dies macht
eine Eilentscheidung erforderlich. Die Mittel für die Planung und Umsetzung
dieser Maßnahme werden über einen Baukostenzuschuss von der Ortsgemeinde Bann
bereitgestellt.
Ein Vergabeverfahren für diese Planungsleistungen wurde nicht
durchgeführt. In diesem Einzelfall ist für die Vergabe dieser freiberuflichen
Leistungen im Unterschwellenbereich der notwendige Wettbewerb nicht gegeben, da
das Büro Obermeyer bereits grundlegende Leistungen bearbeitet hat, und bereits
Wasserrechtsanträge bei der SGD-Süd, im Auftrag der Werke, gestellt hat.
Zusätzlich besteht die bereits erwähnte Dringlichkeit bezüglich Planung und
Umsetzung der Maßnahme. Dies begründet die freihändige Vergabe, nach
Rücksprache mit der Vergabestelle, dieser Planungsleistungen.
Aus fachlicher Sicht schlägt die Werkleitung vor, auf das Hauptangebot
von Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG Kaiserslautern, den Zuschlag zu
erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich vorläufig auf 67.772,25 EUR netto.
Landstuhl, den 17.02.2021
Im Original gezeichnet
Dr. Degenhardt
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder der Werksausschüsse nehmen die Eilentscheidung zur Kenntnis.