Widmung der "Flurstraße"

Betreff
Widmung der "Flurstraße"
Vorlage
QUB/100/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Queidersbach hat in der Gemeinderatssitzung am 19.04.2018 die Einführung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags zum 01.01.2019 beschlossen.

Die Erhebung von Ausbaubeiträgen setzt eine wirksame Widmung der Straßen in der Ortslage voraus.

Da die Rechtsprechung der letzten Jahre deutlich höhere Anforderungen an die „Widmung“ stellt, empfiehlt die Verwaltung die Verkehrsflächen der „Flurstraße“ (Gehweg und Fahrbahn) mit den Flurstücksnummern 2971/8, 2971/9, 2971/7 und 2971/6 gem. § 36 Landesstraßengesetzes (LStrG) i.V.m. § 3 Nr. 3a LStrG aus Rechtssicherheitsgründen erneut zu widmen.

Die „Flurstraße“ beginnt im Westen an der Kreuzstraße und verläuft Richtung Osten. Von dort ab verläuft sie nach Norden als Ringstraße zurück in den Süden.

Der genaue Verlauf der Verkehrsanlage ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Queidersbach möge die Widmung der „Flurstraße“ beschließen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: