Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde
Queidersbach hat in der Gemeinderatssitzung am 19.04.2018 die Einführung des
wiederkehrenden Ausbaubeitrags zum 01.01.2019 beschlossen.
Die Erhebung von
Ausbaubeiträgen setzt eine wirksame Widmung der Straßen in der Ortslage voraus.
Da die Rechtsprechung der
letzten Jahre deutlich höhere Anforderungen an die „Widmung“ stellt, empfiehlt
die Verwaltung die Verkehrsflächen der „Flurstraße“ (Gehweg und Fahrbahn) mit
den Flurstücksnummern 2971/8, 2971/9, 2971/7 und 2971/6 gem. § 36
Landesstraßengesetzes (LStrG) i.V.m. § 3 Nr. 3a LStrG aus
Rechtssicherheitsgründen erneut zu widmen.
Die „Flurstraße“ beginnt im
Westen an der Kreuzstraße und verläuft Richtung Osten. Von dort ab verläuft sie
nach Norden als Ringstraße zurück in den Süden.
Der genaue Verlauf der Verkehrsanlage ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Queidersbach möge die Widmung der „Flurstraße“ beschließen
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: