Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde
Queidersbach hat in der Gemeinderatssitzung am 19.04.2018 die Einführung des
wiederkehrenden Ausbaubeitrags zum 01.01.2019 beschlossen.
Die Erhebung von
Ausbaubeiträgen setzt eine wirksame Widmung der Straßen in der Ortslage voraus.
Da die Rechtsprechung der
letzten Jahre deutlich höhere Anforderungen an die „Widmung“ stellt, empfiehlt
die Verwaltung die Verkehrsflächen der Straße „Zum Wasserstein“ (Gehweg und
Fahrbahn) mit der Flurstücksnummer 3575/5 gem. § 36 Landesstraßengesetzes
(LStrG) i.V.m. § 3 Nr. 3a LStrG aus Rechtssicherheitsgründen erneut zu widmen.
Die Straße „Zum Wasserstein“
beginnt im Norden an der Jahnstraße und verläuft nach Süden, wo sie an der
Eckstraße endet.
Der genaue Verlauf der Verkehrsanlage ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Queidersbach möge die Widmung der Straße „Zum Wasserstein“ beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: