Widmung der Straße "Zum Wasserstein"

Betreff
Widmung der Straße "Zum Wasserstein"
Vorlage
QUB/099/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Queidersbach hat in der Gemeinderatssitzung am 19.04.2018 die Einführung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags zum 01.01.2019 beschlossen.

Die Erhebung von Ausbaubeiträgen setzt eine wirksame Widmung der Straßen in der Ortslage voraus.

Da die Rechtsprechung der letzten Jahre deutlich höhere Anforderungen an die „Widmung“ stellt, empfiehlt die Verwaltung die Verkehrsflächen der Straße „Zum Wasserstein“ (Gehweg und Fahrbahn) mit der Flurstücksnummer 3575/5 gem. § 36 Landesstraßengesetzes (LStrG) i.V.m. § 3 Nr. 3a LStrG aus Rechtssicherheitsgründen erneut zu widmen.

Die Straße „Zum Wasserstein“ beginnt im Norden an der Jahnstraße und verläuft nach Süden, wo sie an der Eckstraße endet.

Der genaue Verlauf der Verkehrsanlage ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Queidersbach möge die Widmung der Straße „Zum Wasserstein“ beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: