Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde
Queidersbach hat in der Gemeinderatssitzung am 19.04.2018 die Einführung des
wiederkehrenden Ausbaubeitrags zum 01.01.2019 beschlossen.
Die Erhebung von
Ausbaubeiträgen setzt eine wirksame Widmung der Straßen in der Ortslage voraus.
Da die Rechtsprechung der
letzten Jahre deutlich höhere Anforderungen an die „Widmung“ stellt, empfiehlt
die Verwaltung die Verkehrsflächen der Straße „Fliederweg“ (Gehweg und
Fahrbahn) mit den Flurstücksnummern 3575/8 und 3575/9 gem. § 36
Landesstraßengesetzes (LStrG) i.V.m. § 3 Nr. 3a LStrG aus
Rechtssicherheitsgründen erneut zu widmen.
Die Straße „Fliederweg“
beginnt im Süden an der Julius-Konrad-Straße und verläuft in einem Bogen nach
Norden und schließlich als Sackgasse nach Westen, wo sie in einen Fußweg
übergeht und an der Waldstraße endet.
Der genaue Verlauf der Verkehrsanlage ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Queidersbach möge die Widmung der Straße „Fliederweg“ beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: