Annahme einer Spende; Jugendtreff Kindsbach

Betreff
Annahme einer Spende; Jugendtreff Kindsbach
Vorlage
KB/521/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kolpingfamilie Kindsbach möchte dem Jugendtreff Kindsbach eine Spende in Höhe von 300,00 € zukommen lassen.

 

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO muss der Ortsbürgermeister der Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung erfolgte am 02.02.2021.

 

Die Genehmigung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern gilt als erfolgt, wenn diese Behörde innerhalb von 4 Wochen, nach Bekanntgabe der Zuwendung durch die Verwaltung keine Bedenken geäußert hat. (Antrag schriftlich gestellt am 02.02.2021.)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat Kindsbach möge über die Spende beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:      ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                    (Maßnahme)                          GemO geprüft

                                                Ergebnishaushalt

                                                außerplanmäßig

bei Buchungsstelle:

 

in Höhe von: 300,00 €

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: