Sachverhalt:
Die Kolpingfamilie Kindsbach möchte dem Jugendtreff Kindsbach eine
Spende in Höhe von 300,00 € zukommen lassen.
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO muss der Ortsbürgermeister der Entgegennahme des
Angebotes einer Zuwendung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung erfolgte am
02.02.2021.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung
Kaiserslautern gilt als erfolgt, wenn diese Behörde innerhalb von 4 Wochen,
nach Bekanntgabe der Zuwendung durch die Verwaltung keine Bedenken geäußert
hat. (Antrag schriftlich gestellt am 02.02.2021.)
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Kindsbach möge über die Spende beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle:
in Höhe von:
300,00 €
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: