Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe
von 3.906.00,00 € und Aufwendungen in Höhe von 3.869.790,00 € veranschlagt.
Somit ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 36.210,00 €. Der
Ergebnishaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen beträgt 40.790,00 €.
Nach Abzug der Tilgungsleistungen für
Investitionskredite in Höhe von 109.880,00 € verbleibt keine freie
Finanzspitze. Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO nicht
ausgeglichen.
Bei den Investitionen sind im
Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 33.880,00 € und Auszahlungen in Höhe
von 14.380,00 € veranschlagt. Ein Investitionskredit ist demnach nicht
vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen sind keine
vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2021 ist keine
Nettoneuverschuldung geplant.
Der Schuldenstand für Investitionskredite
beträgt zum 31.12.2020 1.293.249,08 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung
bei 2.423 Einwohner mit Hauptwohnsitz von 534,00 € (Vorjahr 402,06 €).
Der Schuldenstand für Liquiditätskredite
beträgt zum 31.12.2020 360.705,78 €.
Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz
von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %) und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,70 %
(Vorjahr 43,70 %) berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner
Sitzung am 24.02.2021 mit den im Anhang beigefügten Änderungen einen
einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Der Gemeinderat beschließt den
Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen und den im Haupt- und Bauausschuss
empfohlenen Änderungen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle:
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: