Haushaltsplan 2021 der Ortsgemeinde Kindsbach

Betreff
Haushaltsplan 2021 der Ortsgemeinde Kindsbach
Vorlage
KB/519/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 3.906.00,00 € und Aufwendungen in Höhe von 3.869.790,00 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 36.210,00 €. Der Ergebnishaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ausgeglichen.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 40.790,00 €.

Nach Abzug der Tilgungsleistungen für Investitionskredite in Höhe von 109.880,00 € verbleibt keine freie Finanzspitze. Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.

 

Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 33.880,00 € und Auszahlungen in Höhe von 14.380,00 € veranschlagt. Ein Investitionskredit ist demnach nicht vorgesehen.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 ist keine Nettoneuverschuldung geplant.

 

Der Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 1.293.249,08 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 2.423 Einwohner mit Hauptwohnsitz von 534,00 € (Vorjahr 402,06 €).

 

Der Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2020 360.705,78 €.

 

Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %) und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,70 % (Vorjahr 43,70 %) berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 mit den im Anhang beigefügten Änderungen einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen und den im Haupt- und Bauausschuss empfohlenen Änderungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:      ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                    (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                Ergebnishaushalt

 

                                                 außerplanmäßig

bei Buchungsstelle:

 

in Höhe von:

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: