Ausbau der Waldstraße

Betreff
Ausbau der Waldstraße
Vorlage
KB/517/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits in der Sitzung vom 24. Juni 2020 war der seit Jahren anstehende Ausbau der Waldstraße Thema der Gemeinderatsitzung. Aufgrund der Einführung des Wieder-kehrenden Ausbaubeitrags zum 01.01.2021 durch das Land Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, die Waldstraße als Wiederkehrenden Beitrag und nicht als Einmalbeitrag abzurechnen.

 

Die damalige Beschlussfassung lautete:

 

„Der Gemeinderat ist grundsätzlich bereit, den Ausbau der „Waldstraße“ und der Straße „Am Kirchhübel“ als Wiederkehrenden Beitrag abzurechnen, vor der endgültigen Beschlussfassung soll eine Anwohnerversammlung stattfinden“.

 

Aufgrund der letztjährigen und diesjährigen Coronapandemie war keine Einberufung einer Anliegerversammlung möglich. Stattdessen wurden die Eigentümer angeschrieben und über Ihre Wahlmöglichkeit informiert. Insgesamt haben sich 3 Eigentümer gemeldet, 2 stimmten für die Abrechnung des Wiederkehrenden Beitrages, 1 Eigentümer schlug vor, die diesjährige Landtagswahl abzuwarten und dann eine Entscheidung zu treffen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, die „Waldstraße“ als wiederkehrenden Beitrag abzurechnen.

 

Der Gemeinderat möge entscheiden, ob der Ausbau der Waldstraße als Einmalbeitrag (innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2023) oder als Wiederkehrender Beitrag abgerechnet werden soll.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja