Sachverhalt:
Bereits in der Sitzung vom 24. Juni 2020 war der seit Jahren anstehende
Ausbau der Straße „Am Kirchhübel“ Thema der Gemeinderatsitzung. Aufgrund der Einführung des Wieder-kehrenden
Ausbaubeitrags zum 01.01.2021 durch das Land Rheinland-Pfalz besteht die
Möglichkeit, die Straße „Am Kirchhübel“ als Wiederkehrenden Beitrag und nicht
als Einmalbeitrag abzurechnen.
Die damalige Beschlussfassung lautete:
„Der
Gemeinderat ist grundsätzlich bereit, den Ausbau der „Straße „Am Kirchhübel“
und der Waldstraße als Wiederkehrenden Beitrag abzurechnen, vor der endgültigen
Beschlussfassung soll eine Anwohnerversammlung stattfinden“.
Aufgrund der
letztjährigen und diesjährigen Coronapandemie war keine Einberufung einer
Anliegerversammlung möglich. Stattdessen wurden die Eigentümer angeschrieben
und über Ihre Wahlmöglichkeit informiert. Insgesamt haben sich 3 Eigentümer
gemeldet, 2 stimmten für die Abrechnung des Wiederkehrenden Beitrages, 1
Eigentümer schlug vor, die diesjährige Landtagswahl abzuwarten und dann eine
Entscheidung zu treffen.
Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 den einstimmigen
Empfehlungsbeschluss gefasst, die Straße „Am Kirchhübel“ als wiederkehrenden
Beitrag abzurechnen.
Der Gemeinderat möge entscheiden, ob der Ausbau der
Straße „Am Kirchhübel“ als Einmalbeitrag (innerhalb einer Übergangsfrist bis
zum 31.12.2023) oder als Wiederkehrender Beitrag abgerechnet werden soll.
Finanzielle Auswirkungen: ja