Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 24.924.740 € und Aufwendungen in Höhe von 24.985.990 € veranschlagt. Demnach ergibt sich ein Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von 61.250 €. Somit ist der Ergebnishaushalt gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.
Es verbleibt im Finanzhaushalt keine freie Finanzspitze. Somit ist der Finanzhaushalt gemäß § 18
GemHVO ebenfalls nicht ausgeglichen.
Die freie Finanzspitze errechnet sich aus dem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 1.636.100 € abzüglich der Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 1.764.780 €. Saldiert demnach -128.680 €.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 1.636.100 € ergibt sich aus ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 24.490.910 € abzüglich ordentlichen Auszahlungen in Höhe von 22.854.810 €.
Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 671.560 € und Auszahlungen in Höhe von 2.270.570 € veranschlagt. Saldiert bedeutet dies eine Investitionskreditneuaufnahme in Höhe von 1.599.010 €. Als Investitionskredit wurden jedoch nur 1.584.010 € geplant, da die Maßnahme „Investitionskostenzuschuss an die Stadt Landstuhl für die Inwertsetzung der Burg-Nanstein (LEADER-Projekt)“ nicht kreditfinanziert werden darf.
Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.
Die Verbandsgemeindeumlage ist für das Haushaltsjahr 2021 mit 43,7 % geplant.
Es ist keine Nettoneuverschuldung geplant, da die Tilgungen für Investitionskredite in Höhe von 1.764.780 €, die Neuaufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 1.584.010 € und Liquiditätskrediten in Höhe von 143.680 € übersteigen.
Der Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 24.061.542 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 26.189 Einwohnern von 918,77 € (Vorjahr 945,75 €).
Der Schuldenstand für Liquiditätskredite in der Einheitskasse der Verbandsgemeinde beträgt zum 31.12.2020 34.000.000 €.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss hat dem Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen einstimmig zugestimmt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2021 der Verbandsgemeinde Landstuhl mit allen Anlagen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: