Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses

Betreff
Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses
Vorlage
HS/240/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Durchführung der Umlegung „Am Kirchhof“ hat die Ortsgemeinde Hauptstuhl einen Umlegungsausschuss zu bilden. Der Umlegungsausschuss ist ein Ausschuss der Gemeinde. Er ist weisungsfrei und besitzt selbstständige Entscheidungsbefugnisse.

 

Nach der Umlegungsausschussverordnung besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter müssen zum höheren technischen Verwaltungsdienst befähigt sein und Bedienstete des örtlichen Vermessungs- und Katasteramtes sein. Von den vier ehrenamtlichen Mitgliedern muss ein Mitglied in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein und Kenntnisse des örtlichen Grundstücksmarktes besitzen. Ein weiteres Mitglied muss die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst (z.B. ein Jurist) besitzen. Mindestens zwei ehrenamtliche Mitglieder müssen zum Gemeinderat wählbar sein; sie sollen dem Gemeinderat angehören. Die ehrenamtlichen Mitglieder sollen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sein. Für jedes der o.g. Mitglieder muss noch ein Stellvertretendes Mitglied gewählt werden. Bürgermeister und Beigeordnete der Gemeinde dürfen nicht Mitglied im Umlegungsausschuss sein.

 

Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses werden durch den Gemeinderat jeweils für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt; sie bleiben bis zur Wahl ihrer Nachfolgerinnen und Nachfolger im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der GemO.

 

Das vorsitzende und das stellvertretende vorsitzende Mitglied werden auf Vorschlag der betreffenden Behörde (§ 3 Abs. 2 Satz 2 UAVO - Vermessungs-Katasteramt) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Liegen für die vier ehrenamtlichen Mitglieder mehrere Wahlvorschläge vor, so werden diese nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

 

Da in aller Regel ein Gemeinderatsmitglied oder eine Bürgerin bzw. ein Bürger mit der Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst, welche bzw. welcher die allgemeinen Wählbarkeitsvoraussetzungen besitzt, nicht zur Verfügung steht, ist es in diesem Falle zulässig, andere Personen zu wählen. Damit wird es möglich, einen entsprechenden Bediensteten der Kreisverwaltung, der die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst hat, als ehrenamtliches Mitglied in den UA zu wählen. Weil davon ausgegangen werden muss, dass lediglich ein Wahlvorschlag gemacht wird, erfolgt die Wahl ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

 

Danach kommt es darauf an, ob die zur Wahl vorgeschlagene Schätzerin oder der zur Wahl vorgeschlagene Schätzer - in der Bewertung von Grundstücken erfahren - dem Rat angehört oder als Nichtratsmitglied Bürgerin oder Bürger der Gemeinde ist. 

Wird für die Wahl einer Schätzerin oder eines Schätzers sowie die zwei Ratsmitglieder jeweils nur ein Vorschlag gemacht, werden diese nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Werden aber mehrere Vorschläge gemacht, erfolgt die Wahl der zwei oder drei Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Wahlsysteme:

 

Mehrheitswahl

 

Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, wird hierüber abgestimmt. Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GemO sind die in dem Wahlvorschlag benannten Personen gewählt, wenn der Gemeinderat mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Annahme beschließt.

 

Verhältniswahl

 

Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, ist gemäß § 45 Abs. 1 Satz 3 GemO nach dem System der Verhältniswahl zu wählen; Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verfahren von Sainte-Lague Schepers.

 

Zum Zeitpunkt Erstellung der Beratungsvorlage hat nur 1 Wahlvorschlag vorgelegen, die noch zu benennenden Mitglieder werden in der Sitzung vom Vorsitzenden bekanntgegeben.

 

Beschlussvorschlag:

 

In den Umlegungsausschuss werden gewählt:

 

Status

Mitglieder

Stellvertreter

Vorsitzender

Loos Michael

Horbach-Münch Julia

Befähig.höh.Verwalt.dienst

Langenbahn Andreas

Kusche Karl-Ludwig

Ratsmitglied

Nowagk Jens

Lang Michael

Ratsmitglied

Davidshöfer Thomas

Fuchs Fabian

Schätzer (kann auch NRM sein)

Kloß Konrad

Schneider Hans-Walter

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein