Sachverhalt:
In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 25.09.2019 hat der
eingetragene Verein „Culture und mehr Trippstadt“ den Beschluss gefasst sich
aufzulösen.
Gemäß § 13 der Vereinssatzung fällt bei Auflösung des Vereins das
Vermögen an die Ortsgemeinde Trippstadt zur Verwendung für kulturelle Zwecke.
Bei dem Vermögen handelt es sich um den Betrag von 6.876,12 €.
Das Geld ist auf einem Verbindlichkeitskonto verbucht, welches jährlich
in der Bilanz zum 31.12. ersichtlich ist.
Es wird solange dort verbleiben, bis der Gemeinderat darüber
entscheidet, für welchen kulturellen Zweck es verwendet werden soll.
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO muss der Gemeinderat der Annahme des Betrages
zustimmen. Der Betrag wurde der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung
Kaiserslautern am 17.12.2020 angezeigt und deren Genehmigung beantragt.
Vorbehaltlich der Genehmigung muss der Gemeinderat der Ortsgemeinde
Trippstadt über die Entgegenahme des Betrages abschließend entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, der Ortsgemeinderat möge beschließen, das
restliche Vermögen des Vereins CUM Trippstadt in Höhe von 6.876,12 €,
anzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle: 2810-379910
in Höhe von:
6.876,12 €
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: