Sachverhalt:
Die Vorfahrtsregelung in der Ortsmitte soll geändert werden, da
festgestellt wurde, dass mehr Fahrzeuge die K 61 (Banner Straße) als
Durchfahrtsstraße nutzen, als die K 63 (Hauptstraße). Eine Änderung würde auch
zu einer Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit, zumindest in der
Ortsmitte, beitragen. (siehe Anlage)
Beschlussvorschlag:
Die Straßenbaubehörde soll mit der Umsetzung beauftragt werden und dies
mit den beteiligten Behörden abstimmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle:
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: