Antrag der FWG-Fraktion hier: Änderung der Vorfahrtsregel in der Ortsmitte

Betreff
Antrag der FWG-Fraktion hier: Änderung der Vorfahrtsregel in der Ortsmitte
Vorlage
OAB/128/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Vorfahrtsregelung in der Ortsmitte soll geändert werden, da festgestellt wurde, dass mehr Fahrzeuge die K 61 (Banner Straße) als Durchfahrtsstraße nutzen, als die K 63 (Hauptstraße). Eine Änderung würde auch zu einer Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit, zumindest in der Ortsmitte, beitragen. (siehe Anlage)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenbaubehörde soll mit der Umsetzung beauftragt werden und dies mit den beteiligten Behörden abstimmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:      ja                                        nein

 

Veranschlagung im:                Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                    (Maßnahme)                          GemO geprüft

                                                Ergebnishaushalt

                                                 außerplanmäßig

bei Buchungsstelle:

in Höhe von:

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: