Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Trippstadt wurden für den
„Bikepark Trippstadt“ Spenden in Höhe von insgesamt 2 575 Euro zugesagt.
Diese teilen sich wie folgt auf:
Einzahler: Heribert und Elisabeth Weimer 500
€
Einzahler: Bastian Lang 15
€
Einzahler: Michael Göbel 20
€
Einzahler: Fox Factory GmbH Rodalben 500
€
Einzahler: Gerhard Schulz 30
€
Einzahler: Stephan Alt 10
€
Einzahler: Lichtblick 2000 e.V., Rosenstraße 27, 67655 Kaiserslautern 500 €
Einzahler: XITON Photonicks GmbH, Kohenhofstr. 10, 67633 Kaiserslautern 1000 €
Gemäß der Neufassung des § 94 Abs. 3 der
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz muss der Rat den angebotenen Spenden zustimmen.
Die Spenden wurden der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern
mit Schreiben vom 30.09.2020, vom 13.11.2020, vom 21.11.2020 und vom 21.01.2021
angezeigt.
Vorbehaltlich der Genehmigung muss der Rat über die Entgegennahme der
angebotenen Spenden abschließend entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss zu fassen, die angebotenen
Spenden in Höhe von 2 575 Euro anzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle:
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: