Sachverhalt:
Gemäß § 110 Abs. 1 GemO i.V.m. § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Sickingenstadt Landstuhl wählt der Rechnungsprüfungsausschuss aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates eine/n Vorsitzende/n, die/der Ratsmitglied sein muss.
Zur ersten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses lädt der Bürgermeister ein, VV Nr. 1 zu § 110 GemO. Die weiteren Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses in der Wahlzeit werden anschließend gemäß § 34 Abs. 2 GemO von der/dem gewählten Vorsitzenden eingeladen.
Die Bestimmungen des § 40 GemO gelten entsprechend.
Bei der Abstimmung ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss möge eine/n Vorsitzende/n wählen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: