Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 25/17
Baustelle: Königstr. 14b, 66849
Landstuhl
Projekt: Neubau
eines Einfamilienhauses
Baugeb.
gem. BauNV WA Plan-Nr. 902/13
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Auf dem Grundstück mit
der Flurstück-Nr. 902/13 soll ein weiteres Wohngebäude entstehen. Das
Bauvorhaben ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro trotz
Hanglage nicht höher als das in unmittelbarer Nähe befindliche Wohnhaus.
Die Bauabteilung ist der
Meinung, dass das geplante Objekt gemäß §34 Abs.1 BauGB nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Es sind bereits mehrere
Wohngebäude und zwei landwirtschaftlich genutzte Gebäude im rückwärtigen
Grundstücksbereich vorhanden. Das Vorhaben erscheint demnach städtebaulich vertretbar,
so dass es bauplanungsrechtlich als zulässig bewertet werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.