Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 17/17
Baustelle: Saarbrücker Str.6, 66849
Landstuhl
Projekt: Aufstellung
zusätzlicher Werbeträger im Betankungsbereich
Baugeb.
gem. BauNV Mi Plan-Nr. 742/4
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Werbeanlagen mit
folgenden Abmessungen:
1.
Leuchtsäulen
Größe Werbefläche: 0,48m x 1,35m = 0,50m2 (zweiseitig)
Anzahl: 2 Stück
Sie
werden vor den Zapfsäulen aufgestellt (siehe Anlage). An der Stirnseite der
Leuchtsäule werden mittels Folien die angebotenen Produkte an der jeweiligen
Zapfsäule angebracht.
2.
Leuchtrinne
Größe
Werbefläche: 1,00m x 0,383m = 0,383m2
(zweiseitig)
Anzahl: 4 Stück
Die Leuchtrinne wird an den Dachstützen
der Zapfinsel befestigt.
3.
Hinweisschilder
Größe
Werbefläche: 0,446m x 1,056m = 0,47m2
(zweiseitig)
Anzahl: 5 Stück
Die
Hinweisschilder werden an den Dachstützen befestigt, auf welchen mittels
Folien die Sicherheitsaufkleber (z.B.
Rauchverbot, Videoüberwachung usw.) aufgebracht werden.
4.
Zapfsäulennummer
Größe
Werbefläche: 1/2 x 0,24m x 0,372m = 0,045 m2 (zweiseitig)
Anzahl: 10 Stück
An den Dachstützen werden
weiterhin in Form eines dreieckigen Kastens aus Leichtmetallteilen die Zapfsäulennummern
angebracht. Die Nummern werden als Folien auf den Dreiecken aufgebracht.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.