Sachverhalt:
Der
Erschließungsträger des Bebauungsplangebietes Herr Walter Reis, Am Steinbruch
65, 66849 Landstuhl beantragt die Änderung des obigen Bebauungsplanes im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Hierzu hat er das
Planungsbüro „BBP, Bachtler, Böhme & Partner“ aus Kaiserslautern beauftragt.
Die Änderung des
Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren richtet sich nach den Vorgaben der
§§ 1,2,3,4 und 13 BauGB.
Gem. § 2,3 BauGB
bedarf es eines Aufstellungs- / Änderungsbeschlusses, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB).
Weiterhin ist gem. § 4 BauGB eine Behördenbeteiligung vorgesehen, die im
vorliegenden Fall auf die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Untere
Bauaufsichts- und Planungsbehörde reduziert werden kann.
Als Anlagen sind
die Planzeichnung, die Begründung und
die textlichen Festsetzungen beigefügt.
Weiterhin ist die
Einverständniserklärung von Herrn Adalbert Leis beigefügt, welcher bereits ein
Baugrundstück erworben hat.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
der Sickingenstadt Landstuhl möge dem Stadtrat die Einleitung des Änderungsverfahrens
des obigen Bebauungsplanes in der vorliegenden Fassung empfehlen.
Der Stadtrat der
Sickingenstadt Landstuhl möge die Einleitung des Änderungsverfahrens des obigen Bebauungsplanes beschließen.