Sachverhalt:
In der Schützenstraße wird im sog.
„Inlinerverfahren“ die Kanalisation erneuert. Einhergehend hiermit ist die
Verbesserung der Oberflächenentwässerung.
Ausbauprogramm Schützenstraße:
-
Inlinersanierung des Kanals
-
Stutzensanierung der Straßeneinläufe
Gem. § 5 der Ausbaubeitragssatzung hat der Stadtrat
den Anteil der Sickingenstadt Landstuhl (Gemeindeanteil) nach der
Verkehrsbedeutung der herzustellenden oder auszubauenden Verkehrsanlage zu
beschließen.
Aufgrund der Verkehrsbedeutung und den
Fahrbeziehungen wird vorgeschlagen, den Gemeindeanteil auf 55 % festzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss möge dem Stadtrat der
Sickingenstadt Landstuhl den Beschluss des obigen Ausbauprogrammes empfehlen.
Der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl möge das
obige Ausbauprogramm beschließen.
Der Bauausschuss möge dem Stadtrat der
Sickingenstadt Landstuhl empfehlen, den Gemeindeanteil auf 55 % festzusetzen.
Der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl möge den
Gemeindeanteil beschließen.